Die Garantie gilt nicht wenn:
– Die postoperativen Anweisungen werden nicht eingehalten werden
– Der Patient sein Mundhygiene vernachlässigt
– Zahnbehandlung in einer anderen Zahnarztpraxis durchgeführt wird.
– Probleme mit dem Implantat wegen des Zustandes der Zahnfleisch oder Kiefer Knochenabbau entsteht.(vorher vorhandene Probleme)
– Ein Unfall beim Zahnersatz auftritt (z. B. bei einem Sportunfall)
– Eine schwere Allgemeinerkrankung Auswirkungen auf den Zustand des Kiefers, der Zähne und / oder des Zahnersatzes (z. B. Diabetes, Epilepsie, Osteoporose, Chemotherapie usw.) hat.
– Der Patient uns nicht so schnell wie möglich über ein Problem informiert. (15 Tage maximal)
– Die jährliche Entkalkung durch einen Zahnarzt nicht durchgeführt wird. Ein Zertifikat muss nachgewiesen werden.
– Später auftretende Zahnfleischerkrankungen, verursacht durch andere Vorfälle wie genetische Faktoren, Stress, Schwangerschaft oder Nachlässigkeit bei der Aufrechterhaltung der Hygiene entstehen,
– In Fällen von Problemen, die sich aufgrund der Nichtbenutzung von Nachttabellen bei Patienten mit Bruxismus entwickeln (zusammenzucken bei Nacht oder am Tag).
Die Garantie umfasst alle Reparaturkosten, die aufgrund eines Fabrikations- oder Installationsfehlers entstehen, Reisekosten vor Ort. Flugkosten, Transferkosten,Unterkunft und sonstige Übernachtungskosten liegen in der Verantwortung des Patienten. Im Falle des Versagens eines Zahnimplantats, wenn es medizinisch Sinn macht, wird der alte Implantat Entfernt und mit einem neuen Implantat durch die ersetzt .Wenn die Knochenstruktur die Installation eines neuen Implantats unmöglich macht, können wir keinen neuen Implantat einsetzen. Wir. bieten wir keine Rückerstattung an.
Wenn Kronen oder Veneers brechen, machen wir vor Ort kostenlose reparatur oder wir ersetzen die problematische Kronen oder Veneers kostenlos im Rahmen von oben genannte Konditionen.